Steuerliche Auswirkungen des BREXIT 

Mit Ablauf des 31.01.2020 ist Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten und damit kein Mitgliedstaat mehr. Dies hat bis zum Ende des Jahres 2020 wegen einer Übergangsregelung für die steuerliche Praxis jedoch keine wesentlichen Auswirkungen. In dieser Übergangsphase bleibt Großbritannien vorerst im Binnenmarkt und der Zollunion.

Ungewiss ist noch, wie die Rechtslage nach Ablauf der Übergangszeit sein wird. Hierzu haben die Verhandlungen begonnen. Die Verhandlungsphase kann sich über das Jahr 2020 hinaus bis Ende 2022 verlängern. Ohne die Vereinbarung neuer Regelungen käme es zu einem „harten Brexit“. Unternehmen sollten auch diese Möglichkeit bei Ihren Geschäftsbeziehungen zu Großbritannien berücksichtigen.

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