Neue Incoterms® ab 2020

Seit dem Jahr 1936 veröffentlicht die Internationale Handelskammer in Paris „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln”. Diese sind als Incoterms® (sog. International Commercial Terms) bekannt. Die Incoterms bieten Personen und Unternehmen, die mit Im- und Export am Welthandel beteiligt sind, eine spezifische Anleitung. Zum 1.01.2020 ist die aktuelle Fassung der Incoterms in Kraft getreten.

Die Incoterms bestehen aus 11 Handelsklauseln, die für Kaufverträge maßgeblich sind. Sie regeln den Gefahren- bzw. Kostenübergang. Es sind jedoch einige Neuerungen durch die aktuelle Fassung erfolgt:

  • übersichtlichere Darstellung der Kosten innerhalb des Regelwerks
  • ausführliche Einführung, die den Anwendern die Auswahl der geeigneten Incoterms-Regeln erleichtern soll
  • Änderung der Free Carrier (FCA) für Fälle, in denen Waren mit Seetransport verkauft werden und der Käufer oder Verkäufer oder eine involvierte Bank ein Konnossement mit einem bordeigenen Vermerk verlangt
  • abweichende Versicherungsdeckungen bei Cost Insurance and Freight (CIF) und der Carriage and Insurance Paid To (CIP)
  • Änderung der bisherigen Regelung „Delivered at Terminal“ (DAT) in „Delivered at Place Unloaded“ (DPU), um zu betonen, dass der Bestimmungsort jeder beliebige Ort sein kann und nicht nur ein Terminal
  • Berücksichtigung der Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.

Die Incoterms 2020 basieren auf den Incoterms 2010. Trotz des Inkrafttretens der Incoterms 2020 sind die Incoterms 2010 weiterhin gültig. In den abgeschlossenen Verträgen muss somit ein Hinweis eingefügt werden, auf welche Version der Incoterms man sich bezieht.

Die Internationale Handelskammer weist darauf hin, dass die Incoterms-Materialien zur Vermeidung irreführender Informationen direkt von ihnen oder ihren Regionalbüros bezogen werden sollten.

zurück