Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus / Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Mit Datum vom 13.03.2020 hatten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesminiterium für Wirtschaft und Energie noch eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, in der man entschlossen auftrat und sich mit aller Kraft gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus "stämmte".

Die Bundesminister der Finanzen und für Wirtschaft und Energie verständigten sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Schutz von Unternehmen. Das avisierte Ziel war es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie durch die Krise kommen. 

Mit Datum vom 27.03.2020 wurde das Gesetz nunmehr nach gerade einmal zwei Wochen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bitte klicken Sie hier, um zu dem finalen Gesetzestext vom 27.03.2020 zu gelangen.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die nachfolgenden Meldungen zum "Moratorium", zum Gesellschaftsrecht und zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen ebenfalls auf dem vorgenannten Gesetz basieren.

Alle drei Themengebiete werden im Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht behandelt.

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