Gesellschaftsrecht in Zeiten von Corona

Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie hat der deutsche Gesetzgeber jüngst weitreichende Änderungen insbesondere im Zivil- und Wirtschaftsrecht beschlossen. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 sieht zum Beispiel für den Bereich des Gesellschaftsrechts vor, dass Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften im Jahre 2020 erstmals ohne physische Präsenz der Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden dürfen. Beschlüsse der Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden können. 

 

Diese Gesetzesänderungen sind zeitlich beschränkt und treten voraussichtlich gegen Ende 2022 wieder außer Kraft. Welche Folgen diese und weitere Gesetzesänderungen für die Praxis der Gesellschafterversammlungen sowie die weiteren Gesetzesänderungen zum Beispiel im Umwandlungsrecht, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht konkret haben und was hierbei zu beachten ist, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Bitte klicken Sie hier, um zu dem finalen Gesetzestext vom 27.03.2020 zu gelangen.

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