OSS für alle Leistungen an Nichtunternehmer

Zum 01.07.2021 wird das besondere Erhebungsverfahren „Mini-One-Stop-Shop (MOSS)“ zum „One-Stop-Shop (OSS)“-Verfahren.

Das alte MOSS-Verfahren galt nur für elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten. Bei einem Überschreiten eines einheitlichen Schwellenwertes von 10.000 EUR konnte der Unternehmer wählen, ob er sich entweder in den betreffenden Mitgliedsstaaten umsatzsteuerlich registriert oder sämtliche Umsätze über das MOSS-Verfahren erklärt.

Ab dem 01.07.2021 wird dieses besondere Meldeverfahren nunmehr deutlich ausgeweitet und in OSS-Verfahren umbenannt. Der Schwellenwert von 10.000 EUR gilt dann nicht nur für elektronischen Dienstleistungen, sondern für alle Dienstleistungen an Nichtunternehmer, die am Ort des Leistungsempfängers steuerbar sind; zusätzlich sind auch die sog. innergemeinschaftlichen Fernverkäufe (früher: Versandhandelsumsätze) in die Berechnung einzubeziehen.

Unternehmer, die Leistungen an Privatpersonen mit Sitz in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat erbringen, müssen sich daher künftig nicht mehr - bei Schwellenwertüberschreitung - in den jeweiligen Ländern umsatzsteuerlich registrieren lassen, sondern können die jeweils entstehende Umsatzsteuer im One-Stop-Shop Verfahren erklären.

Insbesondere relevant kann dieses vereinfachte Meldeverfahren auch für Unternehmer sein, die grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Personenbeförderung erbringen. Die mitunter vielfältigen umsatzsteuerlichen Registrierungen können ggf. vermieden werden. Hier ist zusätzlich zu beachten, dass die Vereinfachungsregelung für Streckenanteile im Gelegenheitsverkehr von maximal 10 km im Inland wegfällt. Somit wird Deutschland künftig Umsatzsteuer auch auf solche Streckenanteile erheben.

Möchte der Unternehmer das OSS-Verfahren anmelden, so muss die Anzeige vor dem Beginn des jeweiligen Besteuerungszeitraums (Quartal) erfolgen. Das Verfahren kann nur einheitlich für alle unter das Verfahren fallende Umsätze angewandt werden.

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