Geplante Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Konsultation zum Änderungsvorschlag der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist abgeschlossen. Der Kommissionsvorschlag betrifft im Wesentlichen Grundsätze und Empfehlungen zur Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus.

Am 25.1.2022 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ihre Änderungsvorschläge im Internet öffentlich zur Konsultation gestellt. Die hierzu eingegangenen Kommentare wurden am 4.4.2022 in einer Plenarsitzung der Kommission beraten und ausgewertet.

Der Schwerpunkt des Kommissionsvorschlags liegt auf der Umsetzung der geänderten gesetzlichen Anforderungen zur Berichterstattung über die ökologische und soziale Nachhaltigkeit von Unternehmen. Darüber hinaus hat die Regierungskommission weitergehende Empfehlungen und Anregungen für diesen Bereich ausgesprochen.

Die Einhaltung des Kommissionsvorschlags setzt bei Vorstand und Aufsichtsrat Kenntnisse und Erfahrungen betreffs der unternehmensspezifisch essenziellen Nachhaltigkeitsaspekte voraus. Dementsprechend sollte das Kompetenzprofil auch des Aufsichtsrats ausgedehnt werden.

Weitere Änderungen betreffen Grundsätze und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktintegritätsgesetz und dem Zweiten Führungspositionengesetz. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kon­troll­systems sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems bei börsennotierten Unternehmen und die Errichtung eines Prüfungsausschusses mit entsprechend qualifizierten Personen im Aufsichtsrat bestimmter Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Die Regierungskommission plant, den geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex im Mai 2022 dem Bundesjustizministerium zur Prüfung vorzulegen. Er tritt dann mit Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft. Bis dahin bildet die Kodexfassung vom 16.12.2019 die Grundlage für die jähr­lichen Entsprechenserklärungen.

BEACHTEN SIE: Der Entwurf des geänderten Kodex steht auf www.dcgk.de/de/konsultationen/aktuelle-konsultationen.html zum Download zur Verfügung. Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen.

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