Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Mit der „CSR-Richtlinie 1.0“ ist Nachhaltigkeitsberichterstattung im HGB bereits umgesetzt und für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Pflicht. Ende 2023, voraussichtlich Anfang 2024, soll die neue CSR-Richtlinie in Kraft treten. Dann sind auch Unternehmen mit mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme, mehr als 40 Mio. Umsatzerlösen und mehr als 250 Mitarbeitern – vorausgesetzt, zwei der genannten Kriterien werden an zwei aufeinander folgenden Stichtagen erfüllt – zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Damit wird das Thema also auch für KMU relevant.

Thomas Wember, Partner bei Husemann & Partner und Leiter des Arbeitskreis Nachhaltigkeit im HLB-Netzwerk, hat jüngst im Rahmen einer IHK Dortmund Veranstaltung aufgezeigt, wie KMU zum Nachhaltigkeitsmanagement stehen, wie der Prozess der Berichterstellung aussieht und welche Herausforderungen dieser birgt.

Wie stehen Mittelständler zu einem Nachhaltigkeitsmanagement?

Laut einer Umfrage (vgl. „Nachhaltigkeitsmanagement in österreichischen KMU“, Institute for Business Ethics and Sustainable Strategy der FH Wien) aus 2020 ist Kosteneffizienz mit 39% nicht der Trigger, umso mehr aber die Förderung der Produkt- und Dienstleistungs-Qualität (69%), die Arbeitgeberattraktivität (75%) und die Imageverbesserung (80%).

Wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aufsetzen:

1) Definition des Rahmenwerks (z.B. Deutscher Nachhaltigkeitskodex)

2) Aufsetzen des Teams und Entwicklung eines Zeitplanes

3) Definition von Tools zur Berichterstellung (z.B. dezidiertes IT-Programm oder Excel)

4) Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse bezüglich relevanter Themen

Inside Out-Prinzip: aus dem Unternehmen hinausschauen und analysieren, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit auf nicht finanzielle Aspekte, wie Umwelt und Ökosystem hat.

Outside In-Prinzip: finanzielle Auswirkungen von außen auf das Unternehmen, z.B. Extrem-Wetter, die die Produktion beeinflussen.

5) Definition von Stakeholdern, z.B. Kunden, Mitarbeiter, Anrainer, Finanzinvestoren und Befragung dieser

6) Auswertung der Befragungen

7) Auswahl von Indikatoren (z.B. Materialeinsatz nach Gewicht, sortiert nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Materialien, oder Energieverbrauch, grün oder nicht grün etc.)

8) Sammlung und Aufbereitung der Daten

9) Definition von KPI’s (z.B. Roherlöse/Kraftstoffkosten) und Zielen

10) Erstellung einer Gliederung

11) Erstellung von Texten

12) Gestaltung und Layout

Welche Schwierigkeiten sich hieraus ergeben:

- Identifikation der richtigen KPI‘s

- Richtigkeit der Berichtsinhalte

- Einheitlichkeit der Datenaufbereitung, ins. bei Unternehmen mit mehreren / unterschiedlichen Standorten

- Fehlende Dokumentation von ermittelten Werten

- Durchführung interner Kontrollen für eine Prüfung

- Klare Definition von Zuständigkeiten 

- Auslegung der EU-Taxonomie

- Fehlerhaftigkeit manueller Prozesse

- Standardisierung von IT-Systemen / Integration finanzieller & nicht finanzieller Daten

- Projektmanagement als solches, Unterstützung seitens der GF muss gegeben sein

- Zeitmanagement, ein frühzeitiger Start empfiehlt sich

- Berücksichtigung laufend veränderter Anforderungen

Wenn Sie Detailinformationen zum Thema wünschen, kontaktieren Sie Herrn Thomas Wember. Die Aufzeichnung des Vortrages können Sie hier herunterladen.

 

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