In der jüngeren Vergangenheit, genauer gesagt seit Sommer 2019, waren Aufsichtsratsmitglieder (bzw. grds. sämtliche Arten von Gremiumsmitglieder) dauerhaft im umsatzsteuerlichen Fokus der Betrachtung, nachdem der EuGH, abweichend von der bis dato allgemeingültigen Behandlung dieses Personenkreises, entschieden hatte, dass ein Aufsichtsratsmitglied einer Stiftung mit ausschließlich fester Vergütung nicht selbständig tätig und damit nicht als Unternehmer anzusehen sei. weiterlesen