Das Thema umsatzsteuerrechtliche Organschaft gehört seit Jahren zu den "Dauerbrennern" vor deutschen Gerichten und auch beim EuGH. Aktuell sind zwei Verfahren anhängig, die sich mit der Frage auseinandersetzen, wer letztlich der konkrete Steuerpflichtige im Falle einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ist.
Wie es schon in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen ist, vertreten die beiden deutschen Umsatzsteuer-Senate auch in diesem konkreten Zusammenhang einmal mehr widerstreitende Ansätze; so kommt der V. Senat zu der Aussage, dass, so wie in Deutschland "schon immer" praktiziert, der Organträger selbst der Steuerpflichtige ist. Der XI. Senat vertritt hingegen den grds.Standpunkt - in Anlehnung an die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, dass der gesamte Organkreis Steuerpflichtiger sei.
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