Mögliche Änderungen bei Grundstücksübertragungen nach §§ 5 und 6 GrEStG zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern

Das Grunderwerbsteuerrecht sieht in den §§ 5, 6 GrEStG wichtige Steuerbefreiungen für Grundstücksübergänge von, auf und zwischen Gesamthandsgemeinschaften vor. Die Vorschriften knüpfen an den Begriff des „Vermögen der Gesamthand“, der ab dem 1. Januar 2024 infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) aus dem Gesellschaftsrecht gestrichen wird. Für die Grunderwerbsteuer ergab sich hieraus die Frage nach dem weiteren Anwendungsbereich der §§ 5, 6 GrEStG. weiterlesen

Eintragungspflicht der Grundstücks-GbR

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung der Personengesellschaften (MoPeG) in Kraft. Damit einher gehen Änderungen im Hinblick auf die Eintragung einer GbR im Grundbuch. Ab dem 1. Januar 2024 ist es nur noch möglich, eine GbR ins Grundbuch als Eigentümerin eintragen zu lassen, wenn die GbR im Gesellschaftsregister registriert ist.

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EU-Kommission veröffentlicht finales Standard-Set für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für die Umsetzung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind einheitliche, von der EU-Kommission vorgegebene Berichtsstandards anzuwenden: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie ergänzen die sehr abstrakt gehaltene CSRD und wurden nach mehreren Entwurfsversionen nunmehr am 31.7.2023 als delegierter Rechtsakt veröffentlicht. Damit können die Unternehmen nun in die konkreteUmsetzung einsteigen.  weiterlesen

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