Die Finanzverwaltung gewährt Bürgern und Unternehmen, die die Menschen in der Ukraine oder Flüchtlinge aus der Ukraine humanitär unterstützen, steuerliche Entlastungen. Hierzu zählen im Wesentlichen erweiterte steuerliche Abzugsmöglichkeiten, lohnsteuerliche Vorteile sowie umsatzsteuerliche Erleichterungen. weiterlesen