EU-Rat und EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt. Große und an geregelten Märkten notierte Unternehmen sind damit künftig verpflichtet, Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen (Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechten, Governance-Faktoren) zu veröffentlichen.
Nachfolgend geben wir einen Überblick über den Anwendungs- und Geltungsbereich, informieren zum Thema Prüfung / Prüfer und schauen auf die nächsten Schritte. weiterlesen