Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Wir vertreten Arbeitgeber, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dabei sind wir sowohl beratend tätig als auch gerichtlich vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Im Individualarbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände zur Gestaltung von Dienstverträgen. Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beraten wir zu allen Kündigungsarten und zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Außerdem vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen.

Im Individualarbeitsecht befassen wir uns außerdem schwerpunktmäßig mit

  • Abmahnungen
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz
  • Arbeitszeit und Arbeitszeitmodellen
  • Befristungen
  • betrieblicher Altersversorgung
  • Betriebsübergang
  • Darlehen
  • Dienstwagen
  • D&O Versicherungen
  • Elternzeit
  • geringfügiger Beschäftigung
  • Homeoffice
  • Krankheit
  • Tantiemen und Gratifikationen
  • Urheberrecht
  • Urlaub


Im Kollektivarbeitsrecht befassen wir uns mit allen Fragen zu

  • Betriebsrat und Personalrat
  • Mitbestimmung und zum Landespersonalvertretungsrecht
  • Betriebsratswahlen
  • Einigungsstellenverfahren
  • arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Interessenausgleich und Sozialplan.

Wir verhandeln mit den Betriebsräten Betriebsvereinbarungen und mit den Gewerkschaften Tarifverträge. Außerdem beraten wir im Zusammenhang mit dem Tarifausstieg, der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung sowie zum Arbeitskampf.