Handelsrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei allen Aspekten des Handelsrechts, einschließlich der Konzeption und Änderung von Vertriebsstrukturen sowie den damit einhergehenden steuerlichen Aspekten.

Unsere Spezialisten aus den unterschiedlichen Fachbereichen unterstützen Sie auch in anspruchsvollen Projekten wie z.B. bei der Einführung grenzüberschreitender Vertriebsstukturen oder der Verhandlung umfangreicher Vertriebs- und Absatzverträgen schnell und zielgerichtet umsetzen.

Eine erfolgreiche Beratung im Handelsrecht zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie möglichst sichere und effiziente Lösungen für die Beteiligten erarbeitet. Hierzu ist die Berücksichtigung aller angrenzenden Rechtsbereiche, einschließlich der steuerlichen Aspekte, unabdingbar und zwar über alle Phasen des Projektes hinweg. Dies bieten wir alles aus einer Hand.

Aufgrund unserer langjährigen Expertise und den mit unseren Partnern in unserem Netzwerk „HLB International“ gewonnenen Erfahrungen beraten und begleiten wir Sie gerne insbesondere auch bei

  • der Strukturierung von Auftragsverhältnissen zur Minimierung von Steuerbelastungen
  • der Gestaltung langlaufender Lieferverträge
  • der Gestaltung grenzüberschreitender Verträge (z.B. Maschinenlieferungs- und Serviceverträge)
  • der Gestaltung von Vertriebsstrukturen (z.B. Handelsvertreterverträge)