Immobilien-, Bau-, Miet- und Architektenrecht (Real Estate)

Die Immobilie ist eine der wichtigsten Anlageformen in unserem Wirtschaftssystem. Sie kann Betriebsstätte, Altersvorsorge oder Investmentvehikel sein, oder aber viele andere Formen der Vermögensallokation darstellen.

Die privat oder gewerblich genutzte Immobilie taucht in den unterschiedlichsten Facetten im Lebenszyklus von Privatpersonen oder Gesellschaften auf. Die Fragestellungen dazu sind vielfältig, egal ob es um den Kauf oder den Verkauf einer Immobilie in Form eines Asset- oder Sharedeals geht, die Immobilie als Kreditsicherheit, Denkmalschutz, Kauf mit oder ohne Umsatzsteuer, Redblocker-Struktur, Grunderwerbssteuer, Gewährleistungsregime, Altlasten oder andere, häufig maßgebliche, Themenkomplexe im Zusammenhang mit der Immobilie.

Unterschätzt wird im Zusammenhang mit der Immobilie aber häufig der eigentlich wesentliche Vertrag für die Kapitalflüsse, nämlich der Mietvertrag. Das gewerbliche Mietrecht stellt neben den vorbenannten Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Verkauf einer Immobilie einen durchaus komplexen Themengegenstand dar, der im Übrigen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zulässt, um den wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie zu betreiben. Die darin liegenden Chancen sollten Sie nicht ungenutzt verstreichen lassen. Genauso liegen viele unternehmerische Chancen in der steuerlichen Strukturierung größerer Immobilienportfolios, beispielsweise der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (in diesem Zusammenhang auch beispielsweise die Beratung von Asset-, Property- und Facilitymanagement-Verträgen).

Wir betreuen vollumfänglich

  • den privaten wie gewerblichen Erwerbsinteressenten
  • Immobilieneigentümer oder Verkaufsinteressenten
  • Mieter und Vermieter bei jeder Fragestellung im Zusammenhang mit bebauten oder unbebauten Liegenschaften und grundstücksgleichen Rechten, wie zum Beispiel im Erbbaurecht
  • Bauherren.


Ihnen steht ein partnerschaftlich geführtes Team aus Spezialisten zur Verfügung, die vom institutionellen Großinvestor bis zur Privatperson alle Marktteilnehmer gerne beraten. Der Branchenzweig der Immobilienwirtschaft ist in unserer Kanzlei besonders ausgeprägt, sodass wir in der immobilienrechtlichen und wirtschaftlichen Beratung einen Branchenfokus haben. Bei den Immobilientypen sind wir nicht festgelegt, wir beschäftigen uns mit gewerblich wie privat genutzten Immobilien, Wohnimmobilien, Büro- und Einzelhandelsimmobilien, Produktionsimmobilien, Hotelimmobilien und Projektentwicklungen. Zu unseren Mandanten gehören

  • Family-Offices
  • Kreditinstitute
  • Privatpersonen
  • Institutionelle Investoren
  • Projektentwickler
  • Vermögensverwalter
  • Architekten.


Daneben beraten wir auch Makler im Zusammenhang mit ihrer Maklertätigkeit, die Immobilieninhaber im Rahmen der Finanzierung der Immobilien oder Immobilienportfolio im Zusammenhang mit Finanzierungsverträgen oder deren Verlängerung. Zunehmend gewinnt die proaktive Gestaltung von Immobilienvermögen im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung an Bedeutung. Genauso begleiten wir die Investoren bei der Errichtung von Immobilien, sodass wir beratend begleiten Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge, genauso wie die Einzelvergabe in Form von Werkverträgen.

Ebenso beraten wir im Zusammenhang mit Architektenrecht sowie auf der Schnittstelle von Immobilieninvestitionen und Sanierung. Sollten Sie Probleme mit Bauhandwerkern haben und Mängel der Immobilie bestehen, begleiten wir Sie sowohl außerprozessual wie prozessual auch im zivilen Baurecht, beispielsweise bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder bei einem Beweisverfahren.