Straßenverkehrsrecht

Der Straßenverkehr hat sich verändert: Er ist hektischer und stressiger geworden und mehr denn je besteht die Möglichkeit, in eine Situation zu geraten, in der Sie einen mit verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vertrauten Rechtsanwalt benötigen. Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, einen Anhörungsbogen in einem Bußgeldverfahren erhalten oder ein sonstiges verkehrsrechtliches Problem haben, helfen wir Ihnen gerne.

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt - sei es als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger -, kommt irgendwann einmal mit dem Straßenverkehrsrecht in Berührung. Unabhängig davon, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind oder Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zur Last gelegt wird: Sie sollten Sie sich schnellstmöglich um rechtlichen Beistand bemühen.

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, machen wir Ihre Ansprüche – Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Standgeld, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, etc. - gegenüber dem Unfallgegner und dessen regulierungszuständiger Haftpflichtversicherung außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich geltend. Sofern im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ein Bußgeld- oder sogar ein Strafverfahren, beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht gegen Sie eingeleitet werden sollte, werden wir den gegen Sie erhobenen Vorwurf eingehend prüfen, eine Verteidigungsstrategie entwickeln und Sie vor Gericht verteidigen. Gleiches gilt, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtvestoßes und/oder einer sonstigen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Ordnungswidrigkeiten der Straßenverkehrsordnung sind nicht nur mit hohen Bußgeldern, sondern häufig auch mit Fahrverboten verbunden, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich zu gravierenden Folgen führen können. Auch wenn der verkehrsrechtliche Vorwurf berechtigt ist, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, gegen das Fahrverbot als solches vorzugehen, um damit die gravierenden Folgen zu begrenzen. Lassen Sie sich von uns beraten.