Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz

Wir beraten Unternehmen bei sämtlichen gestaltenden und arbeitsrechtlichen Fragestellungen - angefangen bei der Restrukturierung bis hin zur Einleitung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Des Weiteren beraten wir auch Unternehmen, die beabsichtigen einen Betrieb aus einer Insolvenz zu erwerben.

Sobald sich ein Restrukturierungsbedarf abzeichnet, stehen wir Ihnen zur Seite, um Strategien im Bereich "Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz" zu entwickeln und diese mit Ihnen umzusetzen, zum Beispiel

  • Standortschließung und/oder -verlagerung
  • Personalanpassung
  • Massenentlassung
  • sonstige Betriebsänderungen
  • Entgeltanpassung
  • Änderung von Arbeitsverträgen
  • notwendige Verhandlungen mit Betriebsrat und/oder Gewerkschaft
  • Tarifausstieg.

Verhandlungen mit dem Betriebsrat zielen insbesondere auf den Abschluss eines Interessenausgleichs und gegebenenfalls Sozialplans oder auch die Umgestaltung oder Beendigung bestehender Betriebsvereinbarungen ab.

Bei einem beabsichtigten Erwerb eines Betriebes aus einem Insolvenzverfahren beraten wir Sie insbesondere über die Vor- und Nachteile verschiedener strategischer Vorgehensweisen (Asset Deal, Share Deal mit Insolvenzplan) und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Erwerberkonzepts.