Beratung von Gläubigern in Krise und Insolvenz

Die insolvenzrechtlichen Experten der Kanzlei Husemann & Partner beraten Gläubiger von krisenbefangenen Unternehmen vor und während des Krisenstadiums sowie innerhalb der verschiedenen Ausprägungen des Insolvenzeröffnungs- und des eröffneten Insolvenzverfahrens (Regel- und Eigenverwaltungsinsovlenzverfahren).

Einen Tätigkeitschwerpunkt bildet dabei die Beratung von Gläubigern krisenbehafteter Unternehmen zur Absicherung, Wahrung, Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte in jedem Verfahrensstadium der Krise. Durch eine umfassende und fachübergreifende – idealerweise frühzeitige - Beratung unser Expertenteams sollen dadurch die Gläubigerrechte mit größtmöglichem wirtschaftlichen Erfolg zu Gunsten der Mandaten gesichert bzw. reguliert werden.

Weiterhin liegt ein Schwerpunkt der Beratungsleistungen auch in der Koordinierung einer risikolosen Weiterführung von Geschäftsbeziehungen zu krisenbehafteten oder insolventen Unternehmen für unsere Mandanten. Die langjährige Erfahrung unserer – selbst als Insolvenzverwalter agierenden – Experten gewährleistet dabei einerseits die Beachtung sämtlicher Rahmenbedingungen des Insolvenzverfahrens und andererseits eine, abhängig von der rechtlichen Ausgangssituation, bestmögliche Wahrung der Gläubigerrechte.