Insolvenzanfechtung und deren Abwehr

Aufgrund des Tätigkeitsschwerpunktes in der Insolvenzverwaltung verfügen wir in diesem Bereich über besondere und durch langjährige Erfahrung gebildete Spezialexpertise. Diese nutzen wir zur fundierten Beratung - einerseits für kanzleifremde Insolvenzverwalter, andererseits für Mandanten, die von Insolvenzverwaltern aus Insolvenzanfechtungsansprüchen außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen werden.

Unsere Kanzlei verfügt über eine Spezialabteilung zur Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen zur Insolvenzanfechtung für die vier regelmäßig bestellten Insolvenzverwalter, die auf modernster EDV-Technik basiert.

Diese besondere und durch langjährige Erfahrung gebildete Spezialexpertise bietet Husemann & Partner auch als Beratungsleistung an; einerseits für kanzleifremde Insolvenzverwalter, andererseits für Mandanten, die von Insolvenzverwaltern aus Insolvenzanfechtungsansprüchen außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen werden.

Die Aufarbeitung von Insolvenzanfechtungsansprüchen für kanzleifremde Insolvenzverwalter kann je nach Anforderung ausgestaltet und den Bedürfnissen des Insolvenzverwalters angepasst werden. Insofern können sowohl die Ermittlung als auch die außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung Gegenstand des Beratungsmandates sein.

Die Beratungsleistungen für Mandanten, die von Insolvenzverwaltern aus Insolvenzanfechtungsansprüchen in Anspruch genommen werden, umfasst 

  • Bewertung der Erfolgsaussichten
  • Abwehr geltend gemachter Anfechtungsansprüche
  • Verhandlung über eine vergleichsweise Beilegung der streitigen Angelegenheit.

Aufgrund der eigenen Insolvenzverwaltungsexpertise können die Verhaltensweisen und Gedankengänge der Insolvenzverwalter ideal in Beratungen zur Abwehr der Insolvenzanfechtungsansprüche einbezogen werden.