Interessenausgleich / Sozialplan

Wir beraten Unternehmen, Insolvenzverwalter und Betriebsräte im Zusammenhang mit dem Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan in allen Krisensituationen. Falls erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten dabei auch vor der Einigungsstelle.

Bei allen anstehen Betriebsänderungen stellt sich die Frage der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Form des Abschlusses eines Interessenausgleichs und ggf. Sozialplans. Wir prüfen für Sie, ob eine interessenausgleich- und ggf. sozialplanpflichtige Maßnahme vorliegt, welche tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen sich ergeben und welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Ist der Abschluss eines Interessenausgleichs und ggf. Sozialplans angezeigt, bereiten wir solche Verhandlungen mit taktischem Geschick zielgerichtet und weitsichtig vor und unterstützen Sie dabei oder führen die Verhandlungen bei Bedarf.

Im Zusammenhang mit Betriebsänderungen beraten wir Arbeitgeber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Transfergesellschaft (auch Beschäftigungs- und Qualifizierungegesellschaft genannt) in Betracht kommt. Bei umfassenden Rationaliserungsmaßnahmen und dem damit verbundenen Personalabbau sind Transfergesellschaften nicht nur ein Instrument moderner Arbeitsmarktpolitik, sondern dienen auch dazu, den Personalabbau durch die Vermeidung von Kündigungsschutzklagen für den Arbeitgeber rechtssicher zu gestalten.

Unsere Leistung umfasst dabei die Beratung zur Ausgestaltung der Transfergesellschaft, die Erstellung aller erforderlichen Verträge und Vereinbarungen sowie die Verhandlungen mit der Transfergesellschaft, den beteiligten Betriebsräten und Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und den betroffenen Arbeitnehmern.