Kassenprüfung / Schlussrechnungsprüfung

Unsere Kanzlei mit ihren insolvenzrechtlichen Experten bietet sowohl die Unterstützung der Gläubiger bzw. des Gläubigerausschusses bei der Erfüllung der zufallenden Kassenprüfung im Insolvenzverfahren gem. § 69 Satz 2 InsO, als auch die Schlussrechnungsprüfung sowie das Berichts- und Prüfungswesen zum laufenden Insolvenzcontrolling an.

Das Insolvenzverfahren als gläubigerbetriebenes Gesamtvollstreckungsverfahren beinhaltet je nach Ausgestaltung eine nicht unerhebliche Verantwortung der beteiligten Gläubiger und setzt demzufolge entsprechende insolvenzrechtliche Kenntnisse voraus.

Das Leistungsspektrum der insolvenzrechtlichen Experten unserer Kanzlei mit ihren auf Sanierung und Restrukturierung ausgerichteten Spezialteams umfasst daher auch die Beratung von Gläubigern und Gläubigerausschüssen bei der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten.