Rechtsberatung / Betriebsfortführung der eigenverwaltenden Insolvenzschuldnerin

In Eigenverwaltungsverfahren unterstützen die insolvenzrechtlichen Experten von Husemann & Partner mit ihren auf Sanierung und Restrukturierung ausgerichteten Spezialteams in beratender Funktion den eigenverwaltenden Unternehmer bei der beabsichtigten rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens.

Gesetzgeberische Grundvoraussetzung für eine Sanierung und Restrukturierung durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Maßgaben durch den eigenverwaltenden Unternehmer. Die insolvenzrechtlichen Experten unserer Kanzlei mit ihrer fachübergreifenden Expertise unterstützen in beratender Funktion den eigenverwaltenden Unternehmer bei der beabsichtigten Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens und stellen so die gesetzgeberischen Anforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens durch Vermittlung der insolvenzrechtlichen Expertise sicher.

Dabei stehen - je nach Umfang des Mandates – die rechtliche, steuerrechtliche sowie betriebs- und finanzwirtschaftliche Beratung durch unsere Experten und ihre Spezialteams im Vordergrund.