Sachwaltung in Eigenverwaltungsverfahren

In Eigenverwaltungsverfahren unterstützen die vier Insolvenzverwalter unserer Kanzlei den eigenverwaltenden Unternehmer bei der beabsichtigten rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens, auch in der Funktion als Sachwalter.

Durch das im Jahr 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen wurde die Möglichkeit einer Sanierung und Restrukturierung von krisenbefangenen Unternehmen durch Stärkung der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung verbessert. Hierdurch wird dem Unternehmer die Möglichkeit geschaffen, die Abwicklung des Insolvenzverfahrens in eigener Verantwortung umzusetzen, sodass das unternehmerische Spezialwissen innerhalb des Insolvenzverfahrens vollumfänglich erhalten bleibt.

Die vier bestellten Insolvenzverwalter unserer Kanzlei mit ihren auf Sanierung und Restrukturierung ausgerichteten Spezialteams und ihrer fachübergreifenden Expertise sind auch als Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren tätig und unterstützen in dieser Funktion den eigenverwaltenden Unternehmer bei der beabsichtigten Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens. Dabei üben die Experten unserer Kanzlei zunächst ihre gesetzlich normierten Aufsichts- und Kontrollfunktion aus und stehen ergänzend dem eigenverwaltenden Unternehmer bei der rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung und Restrukturierung hilfreich zur Seite.