Immobilien bringen oft vielfältige steuerliche Problembereiche mit sich: Diese betreffen sowohl grundlegende Themen wie die Gewinnerzielungsabsicht als auch Fragestellungen zu Randthemen wie der Grundsteuer. Darüber hinaus sind Besonderheiten zu beachten, etwa bei der Qualifikation einer Immobilie als Zählobjekt für den gewerblichen Grundstückshandel oder bei der Umsatzsteuer im Rahmen von grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Zudem kommt Immobilien ein gewichtiger Aspekt bei etwaigen Möglichkeiten zur Steuerlastminimierung im Rahmen der Erbschaftsteuer zu, unter anderem bei der Übertragung auf die nächste Generation im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Bei Erwerb oder Umstrukturierungen sind darüber hinaus grunderwerbsteuerliche Fragestellungen zu beachten und gegebenenfalls Gestaltungsmodelle zu prüfen.
Von uns erhalten Sie umfassende Beratung im Bereich Immobiliensteuerrecht und Grunderwerbssteuer. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden
- Steuerplanerische Strukturierung beim Erwerb und Veräußerung von Immobilien
- Steuerliche Optimierung von Strukturen für den Immobilienerwerb auf Gesellschafts- und Objektebene
- Laufende steuerliche Beratung während der Nutzungsphase
- Immobilienbewertung unter Berücksichtigung steuerlicher Bewertungsvorschriften
- Beratung im Rahmen der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer
- Umsatzsteuerliche Spezialberatung
- Optimierung der Grunderwerbsteuer
- Steuerliche Due Diligence-Prüfungen