Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz
Wir unterstützen Unternehmen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Restrukturierung bis zur Einleitung und Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Ebenso beraten wir Unternehmen, die einen Betrieb aus einer Insolvenz erwerben möchten. Sobald ein Restrukturierungsbedarf erkennbar ist, stehen wir Ihnen zur Seite, um Strategien im Bereich "Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz" zu entwickeln und umzusetzen.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Standortschließung und/oder -verlagerung
- Personalanpassung
- Massenentlassung
- Sonstige Betriebsänderungen
- Entgeltanpassung
- Änderung von Arbeitsverträgen
- Notwendige Verhandlungen mit Betriebsrat und/oder Gewerkschaft
- Tarifausstieg
Bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat zielen wir insbesondere auf den Abschluss eines Interessenausgleichs und gegebenenfalls eines Sozialplans oder auch die Umgestaltung oder Beendigung bestehender Betriebsvereinbarungen ab.
Wenn Sie beabsichtigen, einen Betrieb aus einem Insolvenzverfahren zu erwerben, beraten wir Sie umfassend über die Vor- und Nachteile verschiedener strategischer Vorgehensweisen (Asset Deal, Share Deal mit Insolvenzplan) und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Erwerberkonzepts.
Ansprechpartner
Wirtschaft trifft Vertrauen
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