Sanierung und Insolvenz

Interessenausgleich / Sozialplan

Wir beraten Unternehmen, Insolvenzverwalter und Betriebsräte bei der Erstellung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan in allen Krisensituationen. Falls erforderlich, vertreten wir Sie auch vor der Einigungsstelle.

Bei Betriebsänderungen stellt sich die Frage nach den Beteiligungsrechten des Betriebsrats in Form eines Interessenausgleichs und gegebenenfalls eines Sozialplans. Wir prüfen, ob eine interessenausgleichs- und sozialplanpflichtige Maßnahme vorliegt, welche tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen sich ergeben und welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Sollte der Abschluss eines Interessenausgleichs und gegebenenfalls Sozialplans erforderlich sein, bereiten wir die Verhandlungen mit taktischem Geschick vor und unterstützen Sie dabei – oder führen die Verhandlungen bei Bedarf selbst.
Im Zusammenhang mit Betriebsänderungen beraten wir Arbeitgeber auch, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Transfergesellschaft (auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft genannt) in Betracht kommt. Bei umfassenden Rationalisierungsmaßnahmen und dem damit verbundenen Personalabbau sind Transfergesellschaften nicht nur ein Instrument moderner Arbeitsmarktpolitik, sondern dienen auch dazu, den Personalabbau durch die Vermeidung von Kündigungsschutzklagen rechtssicher zu gestalten.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Beratung zur Ausgestaltung der Transfergesellschaft
  • Erstellung aller erforderlichen Verträge und Vereinbarungen
  • Verhandlungen mit der Transfergesellschaft, den beteiligten Betriebsräten und Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und den betroffenen Arbeitnehmern

Ansprechpartner

Wirtschaft trifft Vertrauen
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Weitere Leistungen

Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz

Sanierungs- und Haustarifverträge