Sanierungsgeschäftsführung / Generalbevollmächtigung
Mit dem im Jahr 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Sanierung und Restrukturierung krisenbefangener Unternehmen durch Eigenverwaltung deutlich verbessert.
Dadurch können Unternehmer die Abwicklung des Insolvenzverfahrens in eigener Verantwortung durchführen und ihr unternehmerisches Spezialwissen optimal einbringen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Maßgaben durch den eigenverwaltenden Unternehmer.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens. Neben ihrer beratenden Funktion stehen sie Ihnen auch als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigter zur Verfügung und gewährleisten so die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens durch Vermittlung ihrer insolvenzrechtlichen Expertise.
Je nach Umfang des Mandats liegt der Schwerpunkt auf der rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Beratung, um eine erfolgreiche Sanierung und Restrukturierung zu gewährleisten.
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