Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Wir beraten Unternehmer und ihre Familien zu allen erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Aspekten, einschließlich der kurzfristig umzusetzenden Vorsorgemaßnahmen sowie bei langfristig konzipierten Unternehmensnachfolgen.

Unsere Spezialisten aus den unterschiedlichen Fachbereichen bilden bei Bedarf effiziente Teams, so dass wir auch anspruchsvolle Projekte wie z.B. die Umsetzung von in- und ausländischen Stiftungsmodellen, Unternehmensnachfolgen mit mehreren Familienstämmen, Erbkonzepte unter Berücksichtigung unterschiedlicher Asset-Klassen im In- und Ausland zielgerichtet umsetzen können.

Eine erfolgreiche Beratung im Erbrecht und zu Unternehmensnachfolgen zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Berater aller Fachbereiche die vielfältigen Regelungsbereiche beherrschen und alle sozialen Komponenten, wie z.B. den Familienfrieden, hinreichend berücksichtigen. Dies bieten wir alles aus einer Hand. 

Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Expertise beraten und begleiten wir Sie insbesondere bei der

  • frühzeitigen Suche nach geeigneten Unternehmensnachfolgern
  • steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Errichtung von Family-Office-Strukturen
  • Umstrukturierung von Unternehmen zur optimalen Unternehmensnachfolge
  • vorsorgenden Strukturierung ihres Vermögens
  • Gestaltung von Testamenten und sonstigen Vorsorgedokumenten
  • Übernahme von Pflegschaften
  • Identifizierung von rechtlichen und steuerlichen Nachfolgerisiken
  • Geltendmachung von Erb- und Erbersatzansprüchen
  • Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüche im In- und Ausland