Wer die Idee hat, soll davon profitieren. Es gilt abzuwehren, dass Dritte die Ideen, die ein Produkt erst entstehen lassen oder dieses besonders machen, unrechtmäßig abschöpfen. Es gilt, unlauteren Wettbewerb und Trittbrettfahrer zu verhindern. Ein fairer Wettbewerb entspricht nicht nur unserer Unternehmensmaxime, sondern ist auch gleichzeitig Grundvoraussetzung für das Funktionieren unserer Wirtschaftsordnung.
Daher begleiten wir Sie bei Markenanmeldungen, Markenüberwachungen, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern, Designschutz, Schutz von Know-How des Unternehmens. Bei all diesen Schutzrechten helfen wir Ihnen bei der Erlangung des Schutzes, genauso wie bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter und auch bei der Einlegung von Einsprüchen gegenüber Neuanträgen Dritter. Die Schutzrechtserlangung begleiten wir auch bis zum höchsten Patentgericht. Wir begleiten Abwehrmaßnahmen gegen wettbewerbsverletzende Unternehmen und führen Zivilprozesse für Sie und gehen im einstweiligen Rechtsschutz gegen wettbewerbswidrige Handlungen vor. Sie können auf unsere schnellstmögliche Unterstützung zählen.