Angesichts der Tatsache, dass es im deutschen Recht kein einheitliches Insolvenzsteuerrecht gibt, ist für eine entsprechende Beratung einerseits die rein insolvenzrechtliche, andererseits die ausschließlich steuerrechtliche Expertise notwendig, die sodann aufgrund jahrelanger Erfahrung zu einem nicht normierten Insolvenzsteuerrecht zusammengeführt werden muss.
Entsprechendes Spezialwissen und Erfahrungswerte bieten unsere Expertenteams angesichts der Leistungsbereiche
- (insolvenzrechtliche) Rechtsberatung
- Steuerberatung
- Wirtschaftsprüfung
Somit ist eine umfassende und vollständige, mandantengerechte Beratung gewährleistet.