Beratung von Organen in der Krise / Insolvenzantragstellung

Unsere insolvenzrechtlichen Experten beraten bestellte Organe von krisenbehafteten Unternehmen hinsichtlich etwaiger Haftungsrisiken sowie potenzieller Insolvenzantragspflichten, um hierdurch eine Sicherheit für die Organe im Umgang mit der Krise sicherzustellen und gleichzeitig Handlungsoptionen, die den rechtlichen legitimierten Rahmenbedingungen entsprechen, aufzuzeigen.

Die Sanierungs- und Restrukturierungsexperten der Kanzlei Husemann & Partner beraten, in Zusammenarbeit mit ihren fachübergreifenden Spezialteams, Organe von krisenbehafteten Unternehmen im Vorfeld bzw. im Krisenstadium.

Denn: Einhergehend mit der Krise des Unternehmens und der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung werfen Krisensituationen eines Unternehmens nicht unerhebliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungs- bzw. Sanktionsrisiken für die bestellten Organe des krisenbehafteten Rechtsträgers auf.