Gemeinnützigkeit und Stiftungen

Der gemeinnützige Sektor hat sich zu einem wichtigen wirtschaftlichen Faktor herausgebildet und das Gemeinnützigkeitsrecht in der Praxis zu einer eigenständigen Rechtsmaterie entwickelt. Der Staat honoriert privates bürgerschaftliches Engagement für das Gemeinwohl mit steuerlichen Begünstigungen.

Durch die Abgrenzung gemeinnütziger Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Betätigung entsteht dabei regelmäßig ein Spannungsfeld – wir helfen Ihnen dabei, es zu lösen.

Unsere Beratung zu Gemeinnützigkeit und Stiftungen umfasst den Themenkomplex der steuerbefreiten Körperschaften (Non-Profit-Organisationen), insbesondere das Vereins- und Stiftungsrecht sowie das Gemeinnützigkeitsrecht - sowohl in rechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei Fragen rund um die rechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen zu Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts (Berufsverbände). Ihre Anliegen werden in interdisziplinären Teams aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten bearbeitet. Folgende Leistungen erhalten Sie von uns

Laufende Tätigkeiten

  • Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfung
  • Erstellung von Steuererklärungen / Deklaration


Beratung von Fall zu Fall

  • Beratung bei Fragen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht und Spendenrecht
  • Steuerliche Beratung bei der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen sowie von sonstigen Verträgen
  • Beratung bei der Definition von Verrechnungspreisen im Non-Profit-Bereich sowie bei der vertraglichen Ausgestaltung von leistungsbezogenen Verträgen
  • Fragen zur Umsatzsteuer, insbesondere zur Anwendung und zum Umfang von Steuerbefreiungen und Tarifermäßigungen sowie zum Vorsteuerabzug