Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW Standard

Das Leistungsspektrum der insolvenzrechtlichen Experten unserer Kanzlei mit ihren auf Sanierung und Restrukturierung ausgerichteten Spezialteams umfasst die Erstellung von Sanierungsgutachten, die den IDW Standard einhalten; unabhängig von Umfang des Sanierungsgutachtens bzw. des zu begutachtenden Unternehmens.

Im Rahmen dieser Leistungen erstellen unsere Experten aus den Leistungsfeldern der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Sanierungsgutachten, die den IDW Standard einhalten.

Die entsprechenden Gutachten werden in enger Abstimmung mit den beauftragenden Unternehmen einerseits, sowie den Stakeholdern, die ein entsprechendes Gutachten in der Regel anfordern, andererseits, angefertigt. Entsprechend den vorgegebenen Standards wird ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens abgebildet. Die besondere Kompetenz und die langjährige Erfahrung unserer Expertenteams ermöglicht eine kurzfristige, vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung der IDW Standards und damit eine zeitnahe Fertigstellung und Präsentation der Gutachten, unabhängig von Umfang des Sanierungsgutachtens bzw. des zu begutachtenden Unternehmens.