05.08.2025

BauGB-Novelle 2025 – Was auf die mittelständische Bauwirtschaft zukommt

Das Bundeskabinett hat kürzlich neue Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die weitreichende Auswirkungen auf die Baubranche haben dürfte.

Ziel ist es, insbesondere den Wohnungsbau kurzfristig zu beschleunigen. Zentrale Bestandteile des Entwurfs sind Sonderregelungen, etwa der neue § 246e BauGB (plakativ als „Bau-Turbo“ bezeichnet), der es Kommunen ermöglicht, ohne oder abweichend von bestehenden Bebauungsplänen Bauvorhaben zuzulassen. Man erhofft sich dadurch Kosteinsparungen und vor allem einen erheblichen Zeitgewinn, da die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oft mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die Regelung soll zunächst bis Ende 2030 gelten. Besonders relevant ist zudem die geplante Ausweitung von Befreiungsmöglichkeiten (§ 31 Abs. 3 BauGB) und die stärkere Aktivierung von Flächen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3a BauGB) zugunsten von Wohnraum. Für Bau- und Projektentwicklungsunternehmen bieten diese Neuerungen große Chancen: Genehmigungszeiten können verkürzt, Innenentwicklungspotenziale besser genutzt und Prozesse effizienter gestaltet werden. Insbesondere die temporären Abweichungsmöglichkeiten vom Planungsrecht schaffen neue Spielräume, etwa für Nachverdichtung, Aufstockung im Bestand oder die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen.
Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. Um die Vorteile der Reform bestmöglich zu nutzen, empfehlen wir schon jetzt eine strategische Projektvorbereitung und den frühzeitigen Dialog mit den zuständigen Behörden.

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