16.06.2025
Die EUDR kommt – Grundlegende Herausforderungen für den Mittelstand
Die EU-Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation, EUDR) wurde im Juni 2023 verabschiedet und zielt darauf ab, die Einfuhr und den Handel von Produkten zu unterbinden, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Sie ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und erweitert den Geltungsbereich auf weitere Rohstoffe und Produkte. Die Verordnung wurde bisher um ein Jahr verschoben, weshalb sie nun ab dem 30.12.2025 für betroffene Unternehmen anzuwenden ist. Die Umsetzung ist -auf Basis der politischen Diskussion- weiterhin mit Unsicherheit hinsichtlich des Umfangs und der betroffenen Unternehmen verbunden. Wir geben Ihnen einen Überblick:
Welche Unternehmen sind potenziell betroffen?
Die EUDR gilt für Unternehmen, die die folgenden Produkte (Anhang I der EUDR) in der EU in Verkehr bringen (Erzeuger, Importeur), sie auf dem EU-Markt bereitstellen (Händler) oder sie exportieren: Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk, Rinderprodukte (z.B. Fleisch, Leder). Diese Produkte dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn die Risikobewertung ergibt, dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko einer Nichtkonformität besteht.
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Grundsätzlich muss für die relevanten Rohstoffe folgendes nachgewiesen werden bzw. vorliegen:
- Sie müssen entwaldungsfrei sein.
- Gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt sein.
- Für sie muss eine Sorgfaltserklärung vorliegen.
Wovon hängen die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ab?
Abhängig von der Stellung in der Wertschöpfungskette und der Unternehmensgröße ergeben sich unterschiedliche Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten die erfüllt werden müssen. Entsprechend empfehlen wir eine unternehmensspezifische Betroffenheitsanalyse, bei der wir Sie gerne unterstützen.
Welche Sorgfaltspflichten müssen betroffene Unternehmen nachweisen?
Marktteilnehmer und Händler müssen je nach Stellung in der Wertschöpfungskette eine Vielzahl von Informationen sammeln und bereitstellen wie beispielsweise Produkt- und Lieferantendaten, Geolokalisierungsdaten, Produktionszeitraum, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit. Die gesammelten Informationen dienen als Grundlage für die erforderliche Risikoanalyse und müssen für fünf Jahre aufbewahrt werden.
Ab wann müssen betroffene Unternehmen ihren Nachweis- und Sorgfaltspflichten nachkommen?
Die EUDR ist stufenweise anzuwenden:
- Große und mittelgroße Unternehmen: Anwendung ab dem 30. Dezember 2025.
- Kleinst- und kleine Unternehmen: Anwendung ab dem 30. Juni 2026.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Kontrolle und Durchsetzung der EUDR verantwortlich. Die Behörde überprüft die Einhaltung der Verordnung durch Risikoanalysen und Audits. Sie kann Inspektionen durchführen, Dokumente anfordern oder physische Kontrollen der Produkte vornehmen. Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten (Due Diligence) dokumentieren und auf Anfrage vorlegen.
Verstöße gegen die EUDR können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen:
- Geldbußen von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes des Unternehmens.
- Handelsverbote für betroffene Produkte.
- Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren innerhalb der EU.