07.08.2025

CSRD-Umsetzung in Deutschland verzögert sich – Referentenentwurf liegt vor

Im Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht vorgelegt. Die EU-Mitgliedsstaaten waren gemäß der CSRD verpflichtet, die Richtlinie bis Anfang Juli 2024 in nationale Gesetze umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber kam dieser Pflicht bisher nicht nach.

Mit der (CSRD) schafft die EU erstmals eine verbindliche und standardisierte Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die nach dem neuen Referentenentwurf nunmehr erst ab 2027 schrittweise auf immer mehr Unternehmen ausgeweitet wird. Für das Geschäftsjahr 2027 sind alle bilanzrechtlich großen Unternehmen betroffen, ab dem Geschäftsjahr 2028 auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen.
Die Berichte müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und extern geprüft werden. Ziel ist es, Transparenz über nachhaltiges Wirtschaften zu schaffen und Unternehmen zu klimabezogener und sozial verantwortlicher Unternehmensführung zu motivieren. Es werden erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU eingeführt.
Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung – von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Integration in das bestehende Compliance-System.

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