04.03.2026
Digitalisierung zivilrechtlicher Verfahren und elektronische Präsenzbeurkundung
Am 23.12.2025 ist das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit und am 29.12.2025 das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung in Kraft getreten. Durch die elektronische Errichtung öffentlicher Urkunden sollen Gerichte, Notare und andere zuständige Stellen entlastet werden. Bisher war dies nur punktuell für Beurkundungen mittels Videokommunikation und für einfache elektronische Zeugnisse vorgesehen.
Im Rahmen der Digitalisierung zivilrechtlicher Verfahren kann nun ein neues Online-Verfahren vor dem Amtsgericht erprobt werden. Bürgern wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte einfacher geltend zu machen. Die Entwicklung und Erprobung einer digitalen Plattform zur Kommunikation zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten wird folgen. Ziel ist es, die Bürger zeitlich und finanziell zu entlasten.
Seit 2022 müssen Notare ihre Urkunden elektronisch im sog. Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer verwahren, wofür jede Urkunde gescannt und über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziertes Verfahren hochgeladen wird. Dieser Prozess ist zeitaufwendig, verursacht Medienbrüche und beansprucht unnötig Personal. Ziel des Gesetzes zur elektronischen Präsenzbeurkundung ist die Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens und dementsprechend auch der Kommunikation zwischen Notaren, Gerichten und Behörden. Das Gesetz regelt, dass künftig Beteiligte die Genehmigung der elektronischen Niederschrift durch Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder durch eine eigenhändige Unterschrift auf einem geeigneten Hilfsmittel festhalten können. Am Schluss der elektronischen Niederschrift muss diese elektronische Unterschrift bildlich wiedergegeben werden. Die Beurkundungsstelle entscheidet über die Beurkundungsform. Die Wahl, ob eine papierförmige Urkunde oder ein elektronisches Dokument erforderlich ist, obliegt demnach der Beurkundungsstelle bzw. den Notaren.
Der finanzielle Mehraufwand für Notare und sonstige Beurkundungsstellen soll durch den Wegfall von Medientransfers und der damit verbundenen Reduzierung von Zeit- und Personalaufwand kompensiert werden.
Hinweis: Die Gesetze zur Digitalisierung zivilrechtlicher Verfahren und zur elektronischen Präsenzbeurkundung sind Teil des Ziels, die Justiz zu digitalisieren und den Zugang effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten.