04.03.2026

Digitalisierung der Zwangs­vollstreckung

Um die stetige Digitalisierung und Modernisierung der Justiz zu fördern, hat die Bundesregierung am 05.11.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ beschlossen. Dadurch sollen Zwangsvollstreckungsverfahren effizienter gestaltet werden.

Auch im Bereich der Zwangsvollstreckung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Digitalisierung durch weitere Gesetzgebung voranzutreiben. Der Gesetzes­entwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung sieht vor, dass die Anzahl hybrider Aufträge und Anträge in der Zwangsvollstreckung zunehmend reduziert wird. Bislang wurden Vollstreckungsaufträge elektronisch erteilt, wohingegen die die Vollstreckungs­voraussetzungen belegenden Urkunden in Papierform einzureichen waren. Dieses Mischverfahren birgt ein hohes Fehlerrisiko und führt zu einem vermeidbar aufwendigeren Prozess der Zwangsvollstreckung. Künftig ist die Möglichkeit vorgesehen, diesen Vorgang auch elektronisch vorzunehmen.
Gesetzliche Krankenkassen bleiben weiterhin vom Formularzwang bei der Vollstreckung öffentlich-recht­licher Forderungen befreit. Des Weiteren sieht die Bundesregierung langfristig den Aufbau einer Datenbank für Vollstreckungstitel vor, wodurch ein hohes Sicherheitsniveau der Schuldner vor Fälschung und Manipulation gewährleistet werden soll. 
Der Gesetzesentwurf wurde am 23.01.2026 dem Bundestag vorgelegt. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
Hinweis: Die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung stärkt und modernisiert die Justiz, verlangt aber zugleich von Unternehmen und anderen Beteiligten, sich künftig noch stärker digital auf­zustellen und ihre Prozesse weiterzuentwickeln.

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