15.11.2025
Aktivrentengesetz
Am 15.10.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter beschlossen – das sog. Aktivrentengesetz. Ziel ist es, freiwillige Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu gestalten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die demografische Entwicklung und der zunehmende Fachkräftemangel stellen Unternehmen und die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Immer mehr Menschen möchten auch über das gesetzliche Rentenalter hinaus beruflich aktiv bleiben – sei es aus finanziellen Gründen oder aus persönlichem Engagement. Um diesen Wunsch gezielt zu fördern, hat die Bundesregierung am 15.10.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter, das sog. Aktivrentengesetz, beschlossen. Ziel ist es, die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver machen.
Dazu ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter von derzeit 67 Jahren erreicht haben und weiterhin beruflich aktiv bleiben, geplant. Die Steuerbefreiung soll unabhängig davon gelten, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Renteneintritt aufgeschoben wurde. Nicht begünstigt sind hingegen Selbstständige, Beamte sowie geringfügig Beschäftigte. Wichtig zu wissen ist, dass die Sozialversicherungspflicht trotz Steuerfreiheit bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung weiterhin entrichtet werden müssen. Jedoch wird die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen, was bedeutet, dass der steuerfreie Betrag nicht zur Erhöhung des Steuersatzes für andere Einkünfte führt. Arbeitgeber sollten frühzeitig prüfen, ob sie ältere Beschäftigte über das Rentenalter hinaus weiterbeschäftigen möchten. Für betroffene Arbeitnehmer lohnt sich eine individuelle steuerliche Beratung, um die Vorteile der Aktivrente optimal zu nutzen – insbesondere im Zusammenspiel mit Rentenbezug und Sozialversicherungsbeiträgen. Auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen sollte angepasst werden, um Klarheit über Beschäftigungsdauer und Aufgabenbereiche zu schaffen.
Hinweis: Die Aktivrente soll zum 01.01.2026 in Kraft treten. Hierfür müssen Bundestag und Bundesrat dem Entwurf für ein Aktivrentengesetz bis zum Jahresende noch zustimmen.