CBAM – Ab 2026 entstehen zusätzliche externe Kosten
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen: Importierte Waren sollen mit einem vergleichbaren CO₂-Preis belastet werden wie entsprechende Produkte aus der EU. Damit ergänzt CBAM den bestehenden EU-Emissionshandel und soll so verhindern, dass CO₂-intensive Produktion ins Ausland verlagert wird. Bisher bestand die CBAM-Pflicht lediglich aus einer quartalsweisen, informatorischen Meldung der CO₂-Emissionen bestimmter Importgüter. Ab 2026 wird CBAM allerdings zu einem Bilanzthema – und damit zu einem echten Kostenfaktor: Unternehmen sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, für ihre Importe CO₂-Zertifikate zu erwerben und entsprechende Zahlungen zu leisten. Wer bereits ist in 2026 betroffen? Wer bisher meldepflichtig war und mehr als 50 Tonnen je Produktgruppe pro Jahr in den folgenden Warengruppen importiert: Stahl und Eisen, Aluminium, Strom*, Wasserstoff*, Dünger, Zement (* Ausgenommen aus der 50 Tonnen Schwelle)
- Zolltarifnummern prüfen: Abgleich der importierten Warennummern mit Anhang I der CBAM‑Verordnung (z.B. Stahl‑Halbzeuge, Schrauben, Aluminiumprofile, Zementprodukte, Dünger).
- Anmeldung im CBAM-Register: Rechtzeitig die Zulassung und die technischen Zugänge beantragen.
- Denn nur noch zugelassene CBAM‑Anmelder dürfen betroffene Waren importieren.
- Importvolumina analysieren: Mengen und Lieferländer der letzten 2–3 Jahre auswerten, um eine realistische Kostenschätzung für 2026 zu erhalten.
- Szenario‑Rechnung: Auf Basis plausibler Emissionsfaktoren und ETS‑Preisszenarien eine Bandbreite möglicher CBAM‑Kosten kalkulieren, um die Auswirkungen auf Ihr Geschäft einschätzen zu können.
- Entscheidung, ob Standardwerte zu Berechnung der Emissionen herangezogen werden, oder ob individuelle Faktoren ermittelt werden sollen/können, um die Kosten zu reduzieren
- Entscheidung über Preisanpassungen im Verkauf betroffener Artikel
- CBAM‑Quick‑Check: Kurze Betroffenheitsanalyse anhand von Zolltarifnummern und Importdaten mit einer ersten Kostenschätzung für 2026.
- Prozess‑ und Kontrollberatung: Unterstützung beim Aufbau eines schlanken, prüfungssicheren CBAM‑Prozesses inkl. Rollenmodell und Dokumentation.
- Bilanzierungs‑ und Bewertungsfragen: Individuelle Ausgestaltung der Bilanzierung (Vorräte, Rückstellungen, Angaben im Anhang) im Einklang mit HGB & IFRS