Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll den Standort Deutschland attraktiver machen. Ziel des Gesetzes ist es, die Aufnahme von Eigenkapitel zu erleichtern und die Anzahl von börsennotierten Unternehmen zu erhöhen.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom 11.12.2023 bündelt Maßnahmen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht. Ziel ist es, die Aufnahme von Eigenkapitel zu erleichtern und die Anzahl von börsennotierten Unternehmen zu erhöhen. 

Im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht werden unter anderem Mehrstimmrechtsaktien (bis 10fach) wieder eingeführt, Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss erleichtert sowie die Anforderungen an Unternehmen für Börseneingänge reduziert. Zudem werden Kryptoaktien zugelassen. Steuerlich ist vor allem der Anstieg des Freibetrags von Mitarbeiterbeteiligungen auf 2.000 € pro Jahr zu erwähnen. Außerdem werden die Sonderregeln zur aufgeschobenen Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen deutlich ausgeweitet.

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