Verwaltung von Sicherheitenpools

Unsere insolvenzrechtlichen Experten und ihre Spezialteams beraten Gläubiger bei der (idealerweise) insolvenzfesten Vereinbarung, Sicherung, Geltendmachung sowie Realisierung sämtlicher Sicherheiten für gewährtes Fremdkapital in jedem Krisenstadium.

Das Leistungsspektrum umfasst dabei auch die Gründung und die Verwaltung von Sicherheitenpools für die Unternehmensgläubiger.

Die insolvenzrechtlichen Experten unserer Kanzlei und ihre fachübergreifenden Spezialteams beraten Gläubiger von krisenbefangenen Unternehmen vor und während des Krisenstadiums sowie innerhalb der verschiedenen Ausprägungen des Insolvenzeröffnungs- und des eröffneten Insolvenzverfahrens (Regel- und Eigenverwaltungsinsovlenzverfahren). Tätigkeitschwerpunkte bilden dabei

  • Beratung der insolvenzfesten Vereinbarung
  • Geltendmachung von Sicherheiten
  • Realisierung sämtlicher Sicherheiten für gewährtes Fremdkapital in jedem Krisenstadium
  • Verwaltung von Sicherheitenpools für die Unternehmensgläubiger als Folgeerscheinung

Bei der Verwaltung von Sicherheitspools werden für die individuellen Ausgestaltungsformen maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet, die den Bedürfnissen und Rechten der Gläubiger gerecht werden. Durch die langjährige Erfahrung unserer insovlenzrechtlichen Spezialteams ist dabei sichergestellt, dass eine transparente und schnelle Realisierung der Gläubigerrechte bei maximalem wirtschaftlichem Erfolg gewährleistet wird (abhängig von den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen).