Insolvenzverwaltung

Mit ihren vier durch die Insolvenzgerichte Aachen, Arnsberg, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Hagen, Köln, Mönchengladbach, Münster und Siegen bestellten Insolvenzverwaltern steht die Kanzlei Husemann & Partner für eine professionelle, auf Sanierung und Restrukturierung ausgerichtete Bearbeitung von Insolvenzverfahren mit kurzen Reaktionszeiten. 

Im Rahmen ihrer fachübergreifenden Leistungsfelder bildet die Insolvenzverwaltung bereits seit vielen Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Jahr 2012 sind die Insolvenzverwalter unserer Kanzlei auch in Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren als Sachwalter oder Sanierungsberater sowie Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigte tätig.

Unsere Kanzlei versteht das Insolvenzverfahren – unabhängig von der Ausgestaltung als Eigenverwaltungs- oder Regelinsolvenzverfahren – als Chance und Möglichkeit, die Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung zu realisieren, die vor dem Insolvenzverfahren aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar waren. Daher liegt die Priorität auf der Fortführung und dem Erhalt des Unternehmens.

Demzufolge konzipieren unsere Experten, soweit es die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen, einen Restrukturierungsprozess bei gleichzeitiger Fortführung des krisenbefangenen Unternehmens, um so zu gewährleisten, dass das Unternehmen sowie die Arbeitsplätze durch eine übertragende Sanierung (ggf. unter Begleitung eines Mergers & Akquisition-Prozesses durch unsere Kanzlei) oder einen Insolvenzplan erhalten bleiben. Diese Vorgehensweise bietet einerseits dem Unternehmen die Chance auf einen Neubeginn und führt andererseits für Gläubiger zum wirtschaftlich besten Ergebnis.