Prozessführung in Zivilsachen

Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist, vertreten wir Sie gerne vor Zivilgerichten jeder Instanz (mit Ausnahme des BGH) sowie Schiedsgerichten. Bei der Prozessführung fließt die vielfältige und langjährige Expertise unserer Berater aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung mit ein.

Wir unterstützen Sie insbesondere

  • bei allgemeinen Zivilverfahren
  • in Gesellschafterstreitigkeiten
  • in Urkunden- oder Wechselprozessen
  • bei Verfahren in Familiensachen
  • in Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren
  • bei Aufgebotsverfahren
  • in schiedsgerichtlichen Verfahren (Schiedsgericht)