Steuerstrafrecht

Die aktuelle Entwicklung des Steuerstrafrechts ist dadurch geprägt, dass Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft strikter gegen steuerrechtliche Delikte, wie zum Beispiel Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung, vorgehen. Das Risiko, in steuerstrafrechtliche Ermittlungen zu geraten, ist für Unternehmen sowie Privatpersonen in den letzten Jahren erheblich gestiegen – hier können Sie auf uns und unsere steuerstrafrechtliche Präventivberatung zählen.

Steuerstrafrechtliche Risiken haben sich durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Bereich des Steuerstrafrechts drastisch erhöht. Vermehrt zeigt sich in den letzten Jahren die Tendenz der Finanzbehörden, bei Streitfällen in Betriebsprüfungen oder anderen Anlässen Steuerstrafverfahren gegen verantwortliche Personen einzuleiten. Die Grenzen zwischen aktiver Steuergestaltung und strafbewährter Steuerhinterziehung können mitunter fließend und für Laien im Steuerstrafrecht oft nicht erkennbar sein.

Unsere Präventivberatung beginnt bereits in der Außenprüfung durch die Finanzbehörden. Hier kommt der ersten Kommunikation mit dem Betriebsprüfer oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle maßgebliche Bedeutung für das weitere Verfahren zu. Im Steuerstrafrecht aber auch im Rahmen des allgemeinen Steuerstreitverfahrens sind Kenntnisse des Prozessrechts unabdingbar. Sollte eine stets vorrangig anzustrebende Einigung mit der Finanzverwaltung nicht zu erreichen sein, führen wir für Sie das erforderliche Einspruchsverfahren beim Finanzamt sowie das ggf. folgende Klageverfahren vor dem Finanzgericht.

Wir beraten Sie in den Bereichen

  • Präventivberatung im Steuerstrafrecht
  • Beratung und Erstellung von Selbstanzeigen
  • Vertretung in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren
  • Einspruchsverfahren und Abstimmung mit der Finanzverwaltung
  • Klageverfahren vor den Finanzgerichten