Sanierungsbesteuerung und Insolvenzbesteuerung

Unternehmen erleben gute und schlechte Zeiten. Schlechten Zeiten vorzubeugen oder diese abzuwenden, erfordert regelmäßig vorausschauende Beratung, gegebenenfalls sogar Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Dabei nehmen steuerliche Aspekte einen wesentlichen Raum ein, denn steuerliche Folgewirkungen einer Restrukturierungs- oder Sanierungsmaßnahme können deren beabsichtigte wirtschaftliche Effekte erheblich konterkarieren. Wir helfen Ihnen, bei Sanierungsbesteuerung und Insolvenzbesteuerung den Durchblick zu behalten.

Bereits bei der Vorbereitung von Restrukturierungen und Sanierungen ist zu beachten, dass Ertragssteuerbelastungen vermieden sowie Verlustvorträge – soweit möglich – erhalten bleiben oder genutzt werden. Aber auch Steuerbelastungen aus anderen Steuerarten, beispielsweise der Grunderwerbsteuer, müssen Berücksichtigung finden. Wir beraten Sie mit risikominimierender Umsicht: Die Expertise unserer Insolvenzverwalter wird durch steuerliches Spezial-Know-how erfahrener Steuerberater flankiert. Ob Teilverkäufe, Umwandlungen oder Vermögenstransfers - sämtliche Fragestellungen und Gestaltungsalternativen in Restrukturierungsfällen berücksichtigen wir zielführend in Ihrem Interesse.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden

  • steuerrechtliche Prüfungen von Sanierungsmaßnahmen und Restrukturierungen
  • Gestaltungen zur Vermeidung von Haftungsrisiken
  • die Einholung verbindlicher Auskünfte der Finanzverwaltung (z.B. bei der Besteuerung von Sanierungsgewinnen)
  • die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
  • Entlastungen von Insolvenzverwaltern im Bereich von Deklarationstätigkeiten im Insolvenzverfahren (Erstellung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse und Steuererklärungen)