Bereits bei der Vorbereitung von Restrukturierungen und Sanierungen ist zu beachten, dass Ertragssteuerbelastungen vermieden sowie Verlustvorträge – soweit möglich – erhalten bleiben oder genutzt werden. Aber auch Steuerbelastungen aus anderen Steuerarten, beispielsweise der Grunderwerbsteuer, müssen Berücksichtigung finden. Wir beraten Sie mit risikominimierender Umsicht: Die Expertise unserer Insolvenzverwalter wird durch steuerliches Spezial-Know-how erfahrener Steuerberater flankiert. Ob Teilverkäufe, Umwandlungen oder Vermögenstransfers - sämtliche Fragestellungen und Gestaltungsalternativen in Restrukturierungsfällen berücksichtigen wir zielführend in Ihrem Interesse.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden
- steuerrechtliche Prüfungen von Sanierungsmaßnahmen und Restrukturierungen
- Gestaltungen zur Vermeidung von Haftungsrisiken
- die Einholung verbindlicher Auskünfte der Finanzverwaltung (z.B. bei der Besteuerung von Sanierungsgewinnen)
- die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
- Entlastungen von Insolvenzverwaltern im Bereich von Deklarationstätigkeiten im Insolvenzverfahren (Erstellung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse und Steuererklärungen)