Sanierungsgeschäftsführung/ Generalbevollmächtigung

Die insolvenzrechtlichen Experten von Husemann & Partner mit ihren auf Sanierung und Restrukturierung ausgerichteten Spezialteams unterstützen Unternehmer bei der beabsichtigten rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens; neben ihrer beratenden Funktion auch als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigter.

Der Gesetzgeber hat durch das im Jahr 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen die Möglichkeit einer Sanierung und Restrukturierung des krisenbefangenen Unternehmens durch Stärkung der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung verbessert. Hierdurch wird dem Unternehmer die Möglichkeit geschaffen, die Abwicklung des Insolvenzverfahrens in eigener Verantwortung umzusetzen, sodass das unternehmerische Spezialwissen innerhalb des Insolvenzverfahrens vollumfänglich erhalten bleibt. Gesetzgeberische Grundvoraussetzung für eine Sanierung und Restrukturierung durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Maßgaben durch den eigenverwaltenden Unternehmer.

Die insolvenzrechtlichen Experten unserer Kanzlei mit ihren auf Sanierung und Restrukturierung ausgerichteten Spezialteams unterstützen Unternehmer bei der beabsichtigten rechtlichen, steuerrechtlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens neben ihrer beratenden Funktion auch als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigter und stellen so die gesetzgeberischen Anforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens durch Vermittlung der insolvenzrechtlichen Expertise sicher.

Dabei stehen – je nach Umfang des Mandates – die rechtliche, steuerrechtliche sowie betriebs- und finanzwirtschaftliche Beratung durch unsere Experten und ihre Spezialteams im Vordergrund.