Die Bundesregierung entlastet mit den Energiepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den infolge des Kriegs in der Ukraine stark gestiegenen Energiekosten.
Das Bundeskabinett hat am 25. November 2022 Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen vorgelegt, die am 15. Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden sind.
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen gelten ab dem 1. März 2023 rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Im März werden entsprechend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 abgerechnet. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist möglich. weiterlesen