29.04.2025
Christoph Schneider – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir freuen uns, eine besondere Neuigkeit bekanntzugeben: Christoph Schneider wurde zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ernannt.
Seit vielen Jahren berät Christoph Schneider mittelständische Unternehmen umfassend zu allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen mit nationalem und internationalem Bezug. Sein Schwerpunkt liegt auf der wirtschaftlich fundierten Gestaltung von Verträgen und Unternehmensstrukturen – mit dem Ziel, rechtliche Risiken frühzeitig zu minimieren und nachhaltige, tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung bestätigt seine besondere Expertise und unterstreicht sein Engagement für eine vorausschauende und praxisorientierte Beratung auf höchstem fachlichem Niveau.
Wir gratulieren ihm herzlich und freuen uns, diesen weiteren Meilenstein gemeinsam mit ihm feiern zu können.