03.09.2026
Steuervereinfachungspaket der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission verabschiedete am 24.06.2026 ein Steuerreformpaket. Ziel ist, die europäischen Steuervorschriften im Bereich der direkten Besteuerung zu vereinfachen, Unternehmen zu entlasten und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern.
Das am 24.06.2026 von der Europäischen Kommission
verabschiedete Steuerreformpaket umfasst zwei Vorschläge, zum einen die
Omnibus-Richtlinie zur Besteuerung und zum anderen die Neufassung der
Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.
Die Omnibus-Richtlinie
sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:
- Es soll eine Befreiung von der Quellensteuer für alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der Europäischen Union erfolgen.
- Unnötige Beschränkungen für echte Fremd- und Marktfinanzierungen sollen beseitigt und Investitionen im Binnenmarkt dadurch gefördert werden. Die Zinsschrankenregelung soll vereinfacht werden, indem Umsetzungsoptionen eliminiert und die Bagatellgrenze verbindlich festgelegt wird.
- Überlappende Bestimmungen zwischen den Vorschriften für von Inländern beherrschte ausländische Unternehmen und der globalen Mindeststeuer sollen beseitigt werden.
Die Neufassung der
Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden soll den rechtlichen
Rahmen im Bereich der direkten Steuern vereinfachen und die Rechtssicherheit
verbessern. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Berichtspflichten für multinationale Unternehmensgruppen, die dem Mindeststeuersatz von 15 % unterliegen, sollen aufgehoben werden.
- Außerdem sollen weitere für alle europäischen Unternehmen geltende Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen gestrichen werden.
- Der Meldeschwellenwert für den Online-Warenhandel soll erhöht werden. Dadurch entfallen die Meldepflichten für mehr als 10 Millionen private Verkäufer, insbesondere für diejenigen, die Gebrauchtwaren verkaufen.
- Es soll ein neues Instrument zur Überprüfung von Steueridentifikationsnummern eingeführt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Steuerverwaltungen alle gemeldeten Steuerzahler effizient und wirksam identifizieren können.
Hinweis: Das Reformpaket muss noch dem Europäischen
Parlament zur Konsultation und dem Europäischen Rat zur Annahme vorgelegt
werden.