03.09.2026
Jahressteuergesetz 2026
Die Bundesregierung hat am 12.08.2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Dieser enthält u. a. eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie eine Erhöhung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -erstattungen.
Der am 12.08.2026 von der Bundesregierung
beschlossene Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 enthält eine
Vielzahl geplanter Neuregelungen. Wir geben einen Überblick über einige
wesentliche Änderungsvorschläge.
Einkommensteuer/Lohnsteuer:
- Die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Gebäudeanteil soll gesetzlich geregelt werden. Gibt es keine vertragliche Kaufpreisaufteilung, ist das Verhältnis der Verkehrswerte beider Anteile zugrunde zu legen.
- Der Kinder- und der Ausbildungsfreibetrag sollen ungekürzt gewährt werden, wenn das Kind seinen Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums hat.
- Lohnsteuerbescheinigungen sollen ab 2028 ohne Angabe von Gründen bis Ende Februar des Folgejahres korrigiert und übermittelt werden dürfen.
- Die Meldepflichten für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung sollen erweitert werden (z. B. bei Lohnersatzleistungen, Dienstwagenüberlassung und steuerfreien Reisekosten).
- Die Finanzverwaltung darf ab 2027 im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau auch elektronisch gespeicherte Lohn- und Gehaltsunterlagen (einschließlich E-Rechnungen) einsehen.
- Die Freigrenze für eine antragslose Freistellung von der Quellensteuer bei Lizenzvergütungen soll von bisher 10.000 € auf 100.000 € angehoben werden.
Forschungszulagengesetz:
Der Höchstbetrag für staatliche Beihilfen für ein
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben soll rückwirkend zum 1.1.2026 von 15 Mio.
€ auf 25 Mio. € erhöht werden.
Umsatzsteuer:
- Ab 2029 sollen die Rechtsfolgen einer umsatzsteuerlichen Organschaft nur aufgrund ausdrücklicher Erklärung eintreten. Die Erklärung muss den Finanzbehörden auf elektronischem Weg über eine amtliche Schnittstelle übermittelt werden und alle Angaben zur Identifizierung der Mitglieder der Organschaft enthalten. Außerdem wird klargestellt, dass auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Details hierzu können Sie dem gesonderten Artikel auf Seite 16 in dieser Ausgabe von „Steuern und Wirtschaft aktuell“ entnehmen.
- Die Konsignationslagerregelung soll zum 30.06.2029 abgeschafft werden und bis dahin nur noch für Gegenstände gelten, deren Beförderung bis zum 30.6.2028 beginnt.
- Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wird in den Fällen des One-Stop-Shops ausgeschlossen.
- Für Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte soll zwischen dem 01.01.2027 und dem 30.06.2028 das One-Stop-Shop-Verfahren für innergemeinschaftliche Fernverkäufe anwendbar sein. Im Jahr 2028 wird sich dann eine Folgeregelung anschließen.
Abgabenordnung:
Der Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz
durch die Finanzbehörden soll gesetzlich geregelt werden.
Der Zinssatz für die Verzinsung von
Steuernachzahlungen und -erstattungen soll für Verzinsungszeiträume ab 2027 von
0,15 % auf 0,3 % pro Monat bzw. von 1,8 % auf 3,6 % jährlich angehoben
werden.
Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang. Ob
die oben vorgeschlagenen Neuregelungen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
Erfahrungsgemäß ist noch mit einigen Änderungen zu rechnen.