09.01.2025
Wichtige Neuerungen für Kleinunternehmer ab 2025
Seit dem 01.01.2025 ist eine umfassende Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) in Kraft getreten. Für alle Kleinunternehmer in Deutschland und in der EU bringen diese Anpassungen weitreichende Änderungen mit. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte, bei denen Kleinunternehmer dieses Jahr aufpassen sollten:
Erweiterung des Geltungsbereichs:
Kleinunternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten können ab 2025 die deutsche Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Gleichzeitig wird es deutschen Kleinunternehmern erleichtert, entsprechende Steuerbefreiungen in anderen EU-Staaten zu nutzen. Hierfür wird jedoch ein zentrales Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingeführt, welches quartalsweise elektronische Umsatzmeldungen erfordert.
Neue Umsatzgrenzen
- Umsatzgrenze im Vorjahr: 25.000 €
- Umsatzgrenze im laufenden Jahr: 100.000 €
Wird die Grenze von 25.000 € überschritten, gilt im Folgejahr die Regelbesteuerung. Achtung: Bei Überschreiten der 100.000 € -Grenze endet die Steuerbefreiung ab 2025 sofort – ab diesem Punkt unterliegen alle weiteren Umsätze der Umsatzsteuer. Bisher erfolgte der Wechsel zu Regelbesteuerung erst im Folgejahr. Deswegen: Umsätze gut im Auge behalten.
Vereinfachte Rechnungsanforderungen
Kleinunternehmer profitieren von neuen Vorgaben für Rechnungen:
- Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.
- Spezielle Anforderungen für Kleinunternehmerrechnungen wurden im neuen § 34a der UStDV verankert.
Kleinunternehmer sollten sich rechtzeitig auf die Änderungen vorbereiten und insbesondere ihre Umsätze im laufenden Geschäftsjahr gut im Blick behalten. Auch Buchhaltung und Rechnungsprozesse sollten – sofern noch nicht geschehen – zeitnah an die neuen Anforderungen angepasst werden. Besonders für international tätige Unternehmer sind die neuen Meldepflichten beim BZSt essenziell.